Verpflichtende allgemeine Geschäftsbedingungen  Freude am Essen

1; Termin Reservierung / Anzahlung

Der Termin wird ist erst nach Eingang der Anzahlung fix reserviert! Davor besteht keinerlei Anspruch auf einen angefragt Termin.

Bei Buchungswunsch ist das Angebot unterschrieben an uns zurück zu senden, dadurch werden alle AgBs anerkannt ! Darauf folgt die Anzahlungsrechnung.

2; Stornogebühren

a) Bei Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 10% des netto Betrages des finalen Angebots fällig. Erst nach Zahlungseingang wird die Buchung gültig.

b) Bei Stornierung nach Zahlungseingang wird die Anzahlung in keinem Fall erstattet, sondern als Bearbeitungs- und Beratungsgebühr einbehalten. Damit werden im Vorfeld erbrachte Dienstleistungen- egal in welchem Umfang- (Beratungsgespräche, Erstellen eines Angebots, diverse Änderungen am Angebot, Besichtigung der Location, Treffen mit den Veranstaltern, etc.) bezahlt. Auch der entstehende finanzielle Schaden durch die Absage alternativer Anfragen für das selbe Datum, wird damit begrenzt. Nach Möglichkeit wird ein Alternativtermin angeboten.

3; Veränderte Gästezahlen bei Veranstaltungen

a) Sollte die Gästezahl sich innerhalb der 8 Wochen vor Veranstaltungstermin reduzieren, wird der Menüpreis, der für die abgesagten Gäste dennoch entrichtet werden muss, wie folgt gestaffelt:

  8 Wochen 4 Wochen 2 Wochen
-10 % / Gäste
-20 % / Gäste 20% / Menüpreis
-30 % / Gäste 10% / Menüpreis 40% / Menüpreis 80% / Menüpreis
-40 % und mehr 20% / Menüpreis 50% / Menüpreis 100% / Menüpreis

Der Menüpreis ist netto zu verstehen.

b) Die Gästezahl kann nur unter Absprache erhöht werden!!

4; Warenmenge

Die Firma Freude am Essen entzieht sich der Pflicht bei öffentlichen Veranstaltungen, besonders Erstveranstaltungen, und Veranstaltungen die wetterabhängig sind, bis zum Ender der Veranstaltung jede angebotene Speise in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen. Da alle Speisen, die sich im Angebotssortiment befinden, selbst hergestellt und produziert werden, oder von lokalen Bäckern / Metzgern tagesfrisch geliefert werden, wird dadurch einem unnötigen Verschwenden / Wegwerfen von Lebensmitteln und Ressourcen entgegengewirkt. 

 

5;Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Als Beweisgegenstände zu verpflichtenden Zu/Absagen, Terminvereinbarungen, Fristen, Forderungen und Verpflichtungen beider Seiten, werden alle schriftlich per Post oder Internet (email, instagram, WhatsApp, usw. ) geführten Korrespondenzen herangezogen, jedoch keine mündlich getroffenen Absprachen. 

Die Firma Freude am Essen bittet Kunden darauf zu achten, alle wichtigen Vereinbarungen schriftlich zu treffen und aufzubewahren, bis die Zusammenarbeit beendet ist.

 Stand Juli 2025