Verpflichtende allgemeine Geschäftsbedingungen Freude am Essen
1; Smokergebühr
a) Privatveranstaltungen
Bei Privatveranstaltungen (Veranstaltungen, die nicht der Öffentlichkeit zugänglich sind und für die im Vorfeld ein fixer Menüpreis/Gesamtpreis vereinbart wurde, der vom Gastgeber/ Veranstalter getragen wird ) wird im Sommer eine Gebühr von 300€ und im Winter ( Dezember bis März ) von 350€ für die Buchung mit Smoker fällig. Darin enthalten sind Endreinigung Innen und – vor allem im Winter- Aussen, für die jeweilige Veranstaltung verbrauchtes Brennholz, Anfahrt und Abfahrt -unabhängig von der Entfernung.
b) öffentliche Veranstaltungen
Bei öffentlichen Veranstaltungen (Veranstaltungen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind und bei denen die Besucher die Speisen direkt bei Freude am Essen am ggf. Verkaufsstand erhalten und bar bezahlen ) wird im Sommer eine Gebühr von 300€ und im Winter (Dezember bis März ) von 350€ für den Veranstalter fällig, sollte der Gesamtumsatz von Boarisch BBQ / Freude am Essen für die jeweilige Veranstaltung die Summe von 1500€ (Mindestumsatz) nicht erreichen.
Die Firma Freude am Essen verpflichtet sich immer ein Warenangebot im Verkaufswert von mindestens 1200€ bei öffentlichen Veranstaltungen verfügbar zu haben.
2; Termin Reservierung
Der Termin wird ist erst nach Eingang der Anzahlung fix reserviert! Davor besteht keinerlei Anspruch auf einen angefragt Termin.
Bei Buchungswunsch ist das Angebot unterschrieben an uns zurück zu senden, dadurch werden alle AgBs anerkannt ! Darauf folgt die Anzahlungsrechnung.
3; Stornogebühren
a) Bei Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 10% des brutto Betrages des finalen Angebots fällig. Erst nach Zahlungseingang wird die Buchung gültig.
b) Bei Stornierung nach Zahlungseingang wird die Anzahlung in keinem Fall erstattet, sondern als Bearbeitungs- und Beratungsgebühr einbehalten. Damit werden im Vorfeld erbrachte Dienstleistungen- egal in welchem Umfang- (Beratungsgespräche, Erstellen eines Angebots, diverse Änderungen am Angebot, Besichtigung der Location, Treffen mit den Veranstaltern, etc.) bezahlt. Auch der entstehende finanzielle Schaden durch die Absage alternativer Anfragen für das selbe Datum, wird damit begrenzt. Nach Möglichkeit wird ein Alternativtermin angeboten.
4; Veränderte Gästezahlen bei Veranstaltungen
a) Sollte die Gästezahl sich innerhalb der 8 Wochen vor Veranstaltungstermin reduzieren, wird der Menüpreis, der für die abgesagten Gäste dennoch entrichtet werden muss, wie folgt gestaffelt:
8 Wochen | 4 Wochen | 2 Wochen | |
-10 % / Gäste | — | — | — |
-20 % / Gäste | — | — | 20% / Menüpreis |
-30 % / Gäste | 10% / Menüpreis | 40% / Menüpreis | 80% / Menüpreis |
-40 % und mehr | 20% / Menüpreis | 50% / Menüpreis | 100% / Menüpreis |
Der Menüpreis ist netto zu verstehen.
b) Die Gästezahl kann nur unter Absprache erhöht werden!!
4; Warenmenge
Die Firma Freude am Essen entzieht sich der Pflicht bei öffentlichen Veranstaltungen, besonders Erstveranstaltungen, und Veranstaltungen die wetterabhängig sind, bis zum Ender der Veranstaltung jede angebotene Speise in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen. Da alle Speisen, die sich im Angebotssortiment befinden, selbst hergestellt und produziert werden, oder von lokalen Bäckern / Metzgern tagesfrisch geliefert werden, wird dadurch einem unnötigen Verschwenden / Wegwerfen von Lebensmitteln und Ressourcen entgegengewirkt.
5; Anfahrtskosten
Bei Veranstaltungen, die weiter als 80 km vom Firmensitz der Firma Freude am Essen in 84186 Vilsheim entfernt sind, fallen Anfahrtskosten in Höhe von 50 € pro Fahrzeug an.
Sollte im Angebot auch Service Personal aufgeführt sein, fallen auch hier ( pro Fahrzeug ) 50€ Fahrtkosten an. Dies wird im finalen Angebot separat aufgeführt.
6;Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Als Beweisgegenstände zu verpflichtenden Zu/Absagen, Terminvereinbarungen, Fristen, Forderungen und Verpflichtungen beider Seiten, werden alle schriftlich per Post oder Internet (email, Facebook, WhatsApp, usw. ) geführten Korrespondenzen herangezogen, jedoch keine mündlich getroffenen Absprachen.
Die Firma Freude am Essen bittet Kunden darauf zu achten, alle wichtigen Vereinbarungen schriftlich zu treffen und aufzubewahren, bis die Zusammenarbeit beendet ist.
Stand September 2020